Freibetragserklärung

Jeder, der eine Aufwandsentschädigung erhält, muss jedes Jahr den persönlichen Freibetrag gegenüber dem Verein erklären. Dies geschieht mit der Freibetragserklärung.

Wir dürfen als Verein eine Aufwandsentschädigung nur dann steuerfrei ausbezahlen, wenn

1. der auszuzahlende Betrag € 3000,00 pro Jahr nicht übersteigt und

2. der Freibetrag für den jeweiligen Übungsleiter/Helfer nicht bei einem anderen Verein oder durch eine andere  Lehrtätigkeit  ausgeschöpft wird.

Wenn uns die Erklärung nicht vorliegt, können wir die Übungsleitervergütung nicht steuerfrei ausbezahlen.