Corona - Aktuell

Aktuelle Informationen für den Landkreis Neu-Ulm finden Sie hier

07.04.2022

Inzwischen wurde die 16. BayIfSMV veröffentlicht. Damit sind für den Sportbetrieb nahezu alle Einschränkungen entfallen. Nach wie vor dürfen erkrankte Personen nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Das gilt übrigens für jegliche übertragbare Krankheiten. Wir empfehlen und bitten alle umsichtig miteinander umzugehen, wenn möglich Abstand einzuhalten, die Handhygiene weiterhin beizubehalten und auf gute Durchlüftung zu achten. Wer das möchte, kann zu seinem eigenen Schutz, eine Maske tragen.

04.04.2022

Am 2. April ist die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Kraft getreten. Leider ist die 16. BayIfSMV noch nicht veröffentlicht. Sobald wir weitere Infos haben, geben wir diese bekannt.

17.03.2022

Da in Bayern von der Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch gemacht wird, ändert sich vorerst nichts für die Durchführung der Sportangebote. Es gilt aktuell immer noch 3G für die Teilnehmer und Übungsleiter/Trainer/Helfer.

17.02.2022

Für den Sport sind Lockerungen in Kraft getreten. Die Teilnahme am Sportbetrieb ist ab sofort wieder mit 3G-Regelung (Geimpft, Getestet, Genesen) erlaubt. Einzelheiten zur Möglichkeit der Selbsttestung unter Aufsicht klären Sie bitte mit dem jeweiligen Übungsleiter direkt.

14.02.2022

Die Hotspotregelung wird weiterhin - bis vorerst 23.02.2022 - ausgesetzt.
Die anderen Regelungen für den Sportbetrieb (siehe unten) haben unverändert Gültigkeit.

27.01.2022

Seit gestern liegt die Inzidenz für den Landkreis Neu-Ulm über 1.000. Da die Hotspotregelung (Lockdown ab 1.000) ausgesetzt wurde, ergeben sich keine Änderungen für den Sportbetrieb. Dies gilt vorerst bis zum 9.2. und wird abhängig von der Hospitalisierung dann neu entschieden.
Für Zuschauer gilt ab heute sogar eine Lockerung. Es dürfen jetzt 50 % der vorhandenen Zuschauerplätze belegt werden. Es gilt für Zuschauer FFP2-Maskenpflicht (auch am Platz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gegeben ist).

13.01.2022

Nach wie vor gilt für den Sportbetrieb indoor 2Gplus und outdoor 2G.

2Gplus ist so erfüllt:

  • Geimpft oder Genesen und zusätzlich
    • negativer Test (PCR, Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht eines Übungsleiters)
    • Auffrischungsimpfung (unmittelbar ab der Auffrischung)
  • Zweifach Geimpfte und zugleich Genesene (innerhalb von 3 Monaten)
  • Kinder unter 14 Jahren
  • Kinder zwischen 14 und 17 Jahren, die der regelmäßigen Schultestung unterliegen

23.12.2021

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21.12. haben aktuell keine Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Die Regelungen gelten wie zuletzt am 13.12.2021 beschrieben.
Ab 12. Januar 2022 gibt es jedoch eine Änderung:
Die Ausnahme für SchülerInnen von 12-17 Jahren läuft aus!
D.h. bei Sportangeboten unter 2G oder 2G+ muss diese Altersgruppe genesen oder geimpft sein und bei 2G+ zusätzlich einen Test vorweisen.

13.12.2021

Aktuell gilt für die Sportausübung immer noch die unten beschriebene 2G plus Regelung. Outdoorsport auf öffentlichen Flächen unterliegen dieser Regelung jedoch nicht. Hier gilt 2G
Bitte beachten Sie auch unser aktuelles Hygienekonzept.

24.11.2021

Heute tritt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft. Das ergibt sich daraus:
Ab 24. November 2021 gilt für Sportangebote die Regelung "2G plus".
Das heißt, am Sportbetrieb dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen teilnehmen, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen! Das gilt sowohl für die Teilnehmer, als auch für Trainer, Übungsleiter und Helfer.

Welche Tests gelten?

  • PCR-Test (48 Stunden)
  • Schnelltest (24 Stunden)
  • Selbsttest unter Aufsicht (24 Stunden)

Ob einzelne Trainings- und Übungsangote unter diesen Umständen stattfinden, entscheidet die jeweilige Abteilung in Absprache mit den Übungsleiters selbst. Bitte beachten Sie Veröffentlichungen auf den entsprechenden Abteilungsseiten oder fragen Sie beim Übungsleiter nach.

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

  • Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten haben auch bei 2G plus Zutritt.
  • Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren haben bei 2G plus Zutritt, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen.
  • Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft sind, haben auch bei 2G plus Zutritt, wenn Sie einen aktuellen PCR-Test vorweisen.
  • Arbeitnehmer, die regelmäßig im Betrieb getestet werden, können mit diesem Testnachweis auch am Sportbetrieb teilnehmen, wenn Sie geimpft oder genesen sind.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!

_________________________________________________________________________________________________________

10.11.2021

Für Schüler ab 12 Jahren wurde eine Ausnahme der 2G-Regel beschlossen. Diese sagt, dass Schüler, die regelmäßig an der Schultestung teilnehmen wieder an Vereinssportangeboten teilnehmen dürfen.

08.11.2021

Seit dem 7. November gilt für alle Sportangebote die Regelung "2G".
Das heißt, am Sportbetrieb dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Das gilt sowohl für die Teilnehmer, als auch für Trainer, Übungsleiter und Helfer.

Welche Besonderheiten sind zu beachten:

  • Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G - unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenen-Status - Zutritt.
  • Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren haben nur dann Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind. Das gilt auch für Trainer/Helfer!
  • Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft sind, können mit einem aktuellen PCR-Test an einem Sportangebot teilnehmen.

04.11.2021

Ab 6. November gilt für alle Sportangebote die Regelung für 3G plus. Das "plus" bezieht sich auf getestete Personen, diese müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Selbst- oder Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Für Geimpfte und Genesene ändert sich nichts.
Diese Regelung gilt sowohl für Teilnehmer, wie auch für Übungsleiter, Trainer und Helfer.

Kinder, die einer regelmäßigen Schultestung unterliegen, erfüllen die 3G plus Anforderung, da die Schultests als PCR-Test gewertet werden.

Diese Regelung tritt in Kraft, weil die Krankenhausampel in Bayern auf gelb steht.

Das Hygieneschutzkonzept muss noch überarbeitet werden.

09.09.2021

Unser aktuelles Hygieneschutzkonzept finden sie hier.

02.09.2021

Die 7-Tage-Inzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird durch die "Krankenhausampel" weitestgehend abgelöst. Übrig bleibt die Anwendung der 3-G-Regel für Indoor-Sportangebote ab einer Inzidenz von 35. Teilnehmen dürfen dann nur Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete Personen.
Diese Regelung gilt aktuell bei uns.

23.08.2021

Seit heute gilt die 3G-Regel für den Sportbetrieb, wie nachfolgend beschrieben.

19.08.2021

Aktuell bewegen wir uns mit großen Schritten auf eine Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm von über 50 zu. Wenn dies an drei aufeinander folgenden Tagen erfolgt ist, treten ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Regeln in Kraft.
Für den Sportbetrieb gilt dann die 3-G-Regel:
Am Sportbetrieb teilnehmen dürfen dann nur

  • getestete
  • geimpfte
  • genesene

Personen jeweils mit gültigem Nachweis.
Ausgenommen sind kontaktfreie Outdoorangebote mit bis zu 10 Personen und kontaktfreie Outdoorangebote für Kinder unter 14 Jahren bis zu einer Gruppengröße von bis zu 20 Kindern.

24.06.2021

Inzwischen konnten viele Abteilungen den Sportbetrieb wieder aufnehmen. Wir freuen uns, dass das wieder möglich ist. Welche Angebote schon wieder stattfinden, erfahren Sie beim jeweiligen Übungs- oder Abteilungsleiter oder in der Geschäftsstelle.

17.06.2021

Testpflicht für Sportangebote entfällt ab Freitag, den 18.06.2021!
Das Landratsamt hat die Lockerungen, die ab 18.06.2021 gestern auf seiner Website unter veröffentlicht.

Regelungen für Sportangebote ab 18.06.2021:

OHNE Testnachweis

- Kontaktsport Indoor (Gruppengröße abhängig von der Sportstätte)

- Kontaktfreier Sport Indoor (Gruppengröße abhängig von der Sportstätte)

- Kontaktsport Outdoor (ohne Gruppenbegrenzung)

- Kontaktfreier Sport Outdoor (ohne Gruppenbegrenzung)

14.06.2021

Nachdem wir nochmal für einen Tag über der Marke der 50 lagen, beginnt die Zählung der Tage erneut. Seit 12.06. sind wir heute den 3. Tag in Folge unter 50.

10.06.2021

Heute ist die Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm zum ersten Mal seit 24.03.2021 unter die Marke von 50 gerutscht (allerdings nur ganz knapp: 49,7!). Wenn die Inzidenz stabil (d.h. mindestens 5 Tage in Folge) unter 50 bleibt, entfällt die Testpflicht für Sportangebote. Wir hoffen das Beste.

07.06.2021

Seit heute gelten für den Landkreis diese Regelungen für Sportangebote:

Mit negativem Testnachweis (altersunabhängig)

- Kontaktsport Indoor (Gruppengröße abhängig von der Sportstätte)

- Kontaktfreier Sport Indoor (Gruppengröße abhängig von der Sportstätte)

- Kontaktsport Outdoor (ohne Gruppenbegrenzung)

- Kontaktfreier Sport Outdoor (ohne Gruppenbegrenzung)

 In Gruppen bis zu 10 Personen ohne negativen Testnachweis (altersunabhängig)

- Kontaktfreier Sport Indoor und Outdoor

In Gruppen bis zu 20 Kindern ohne negativen Testnachweis (nur für Kinder unter 14 Jahren)

- Kontaktsport und Kontaktfreier Sport Outdoor

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.

Leider stehen aktuell aufgrund teilweise schulischer Nutzung nicht alle Hallen für den Vereinssport zur Verfügung. Die Abteilungs- und Übungsleiter sind darüber informiert und beginnen mit den Sportangeboten sobald wie möglich.

Zusammenfassende Grafik

31.05.2021

Ab 2. Juni gelten für den Landkreis weitere Öffnungsschritte. Den Sport betreffend gelten ab Mittwoch diese Regelungen:
Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Sport unter freiem Himmel ist in Gruppen von bis zu 25 Personen gestattet.
Für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht.

Für die Angebote beim TSV wurde ein Schutz- und Hygienekonzept erstellt, das von allen Übungsleiter*innen und allen Teilnehmer*innen beachtet werden muss.

Welche Angebote wieder in Präsenz stattfinden, erfahren Sie bei den jeweiligen Übungs- oder Abteilungsleiter*innen.

Nach den Pfingstferien stehen wir in der Geschäftsstelle gerne auch telefonisch wieder zur Verfügung.

27.05.2021

Endlich unter 100!
Gestern ist die Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm erstmals seit langem wieder unter die Marke von 100 gefallen. Wenn das so bleibt, können nach den Pfingstferien wieder vermehrt Angebote stattfinden. Allerdings dürfen neben den Angeboten für Kinder unter 14 Jahren zunächst nur Angebote für Getestete, Genesene bzw. vollständig Geimpfte stattfinden. Die Testpflicht für Teilnehmer entfällt erst, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Grafik.

12.05.2021

Die Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm bewegt sich leider nur sehr langsam Richtung 100 und darunter, daher brauchen wir weiterhin noch viel Geduld. Gegenüber der nachfolgend beschriebenen Regelungen hat sich noch keine Änderung ergeben.

Die Grafik wurde jedoch nochmals um mögliche Öffnungsschritte ab Inzidenzen unter 100 und unter 50 aktualisiert. Diese müssen jedoch dann erst noch von der Kreisverwaltungsbehörde beschlossen werden.

29.04.2021

Ergänzend zur Meldung vom Mittwoch hier die aktualisierte Grafik.

28.04.2021

Gestern wurde im Bayerischen Ministerrat beschlossen, dass ab heute auch oberhalb einer Inzidenz von 100 Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet ist. Trainer oder Übungsleiter dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis nachwiesen können (max. 24 Stunden alt).
Wir prüfen aktuell, ob und welche Sportstunden demnächst wieder stattfinden können.

14.04.2021

Der Bayerische Ministerrat hat am 13.04.2021 beschlossen, dass die aktuell geltenden Einschränkungen bis 9. Mai verlängert werden. Da die Inzidenz im Landkreis heute aktuell bei 168,9 liegt, ist die Aufnahme des Vereinssports in Präsenz leider wieder in weite Ferne gerückt.

10.04.2021

Die Inzidenzzahl ist heute im Landkreis den zweiten Tag in Folge über 100. Daher wird nächste Woche beim TSV leider keinerlei Sportangebot stattfinden.

08.04.2021

Auch zum 12. April werden keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen.
Solange die Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm unter 100 bleibt, ist folgendes erlaubt:
- Kontaktfreier Sport im Freien mit 20 Kindern unter 14 Jahren
- Kontaktfreier Sport im Freien mit 5 Erwachsenen aus 2 Haushalten

Grafik zum Sportbetrieb

22.03.2021

Ergänzend zur Meldung vom Freitag hier die aktualisierte Grafik.

Weiterhin erlaubt ist aufgrund der niedrigen Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm: Kontaktfreier Sport im Freien mit 10 Erwachsenen bzw. 20 Kindern unter 14 Jahren. Weitere Informationen folgen nach der heutigen Ministerpräsidenten-Konferenz bzw. den darauf folgenden Bekanntgaben für Bayern.

19.03.2021

Da die Infektionszahlen in Bayern steigen, stoppt das Gesundheitsministerium die geplanten nächsten Öffnungsschritte. Obwohl die Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm noch unter 50 Ist, sind wir von dieser Maßnahme betroffen. Es können nächste Woche also keine weiteren Angebote stattfinden! Was in dieser und letzter Woche erlaubt ist, müsste aber nach unserer Auffassung weiterhin Gültigkeit haben. 

18.03.2021

Leider können für nächste Woche noch keine weiteren verlässlichen Aussagen getroffen werden. Aktuell sind wir mit der Stadtverwaltung und den Schulen im Gespräch, welche Hallen und Freigelände tatsächlich genutzt werden können. Von politischer Seite wird gerade in Frage gestellt, ob der nächste Lockerungsschritt ab 22.3. tatsächlich - wie angekündigt - umgesetzt werden soll und die Ministerkonferenz trifft sich am 22.3. wieder. Die Inzidenzzahlen steigen kontinuierlich und das bringt weitere Planungsunsicherheit. Bitte haben Sie Geduld und bleiben Sie gesund.

15.03.2021

Ab dieser Woche finden erste, ausgewählte Sportangebote wieder statt. Da bisher nur Sport im Freien möglich ist, kann es witterungsbedingt zu Ausfällen kommen. Die Abteilungen arbeiten inzwischen an weiteren Angeboten, die bei gleichbleibend geringer Inzidenz unter 50 ab 22.3. starten könnten.

08.03.2021

Gemäß Festlegung durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde der Landkreis Neu-Ulm aktuell in die Inzidenzstufe "unter 50" eingestuft. Was das bedeutet ist aus der Grafik (siehe 6.3.) zu entnehmen.

06.03.2021

Die jüngsten Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen führen dazu, dass die Wiederaufnahme von Sportangeboten schon am 8. März erfolgen kann. Wir bemühen uns um eine schnelle und vernünftige Umsetzung und halten Sie auf dem Laufenden. In der Grafik sehen Sie die aktuellen Regelungen zum Sport.

18.02.2021

Einige Abteilungen bieten während des Lockdowns verschiedene Online-Angebote. Von Links zu Videos über Online-Treffen zu Online-Trainings finden Sie vielleicht auch was für sich. Schauen Sie einfach mal auf die Seiten der einzelnen Abteilungen.

07.01.2021

Aufgrund der Verlängerung des "harten Lockdowns" müssen die Sportstätten leider weiterhin geschlossen bleiben.
Vielleicht finden Sie unter #Zamfitbleim - einer Initiative des Bayerischen Landessportverbandes - für sich das eine oder andere Angebot zum Mitmachen. Es ist für Jung und Alt was dabei. (433) #Zamfitbleim - YouTube

26.11.2020

Der Lockdown light wurde von der Bundesregierung verlängert. Damit gehen wir davon aus, dass frühestens nach den Weihnachtsferien wieder ein Sportbetrieb stattfinden kann.

29.10.2020

Ab 2. November dürfen keine Sportveranstaltungen mehr stattfinden. Dazu zählen ausnahmslos alle Präsenz-Angebote des TSV Weißenhorn und der Kindersportschulen Weißenhorn und Bellenberg. Auch Outdoor-Angebote dürfen nicht mehr als Vereinsangebote stattfinden. Weiterhin erlaubt ist das individuelle Sporttreiben alleine oder mit Personen des eigenen oder  eines weiteren Haushaltes. Die Regelung gilt vorerst bis zum 30.11.2020.

22.10.2020

Seit heute ist im Landkreis Neu-Ulm der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen überschritten. Wir beobachten zeitnah das Geschehen und richten uns nach den geltenden Vorschriften sowie den Handlungsempfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände.
Aktuell gibt es jedoch noch keine strengeren Vorgaben für die Durchführung von Sportangeboten.

19.10.2020

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Tatsache, dass der Landkreis Neu-Ulm den Wert von 35 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern innerhalb 7 Tage überschritten hat, wurden verschiedene Regelungen verschärft. Für die Durchführung des Sportbetriebs gibt es aktuell noch keine Einschränkungen. Lediglich bei der Zulassung von Zuschauern gilt aktuell die Regel, dass alle Zuschauer eine Maske tragen müssen.

28.09.2020

Hier finden Sie weitere Informationen.

Inzwischen finden fast alle Sportangeobte wieder statt. Wir bedanken uns bei allen Übungsleitern, für die Umsetzung der Corona-Konzepte und bei allen Mitgliedern für ihr Verständnis. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle unter 07309/4263490 gerne zur Verfügung.

11.09.2020

Das neue Schuljahr hat begonnen und viele Sportangebote können wieder stattfinden. Es können jedoch nur Angebote durchgeführt werden, für die ein genehmigtes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt. Aus diesem Grund kommt es vor, dass manche Angebote noch nicht wieder aufgenommen werden konnten. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe zur Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen.

06.08.2020

Aktuell befinden wir uns in der Sommerpause. Aktuell finden trotzdem manche Sportangebote statt. Die Kommunikation dazu erfolgt jeweils abteilungs- bzw. gruppenintern. Wir hoffen, dass wir nach den Sommerferien weitestgehend normal den gesamten Sportbetrieb wieder aufnehmen können. Es gilt allerdings weiterhin die Auflagen und Vorgaben umzusetzen. Wir informieren weiterhin aktuell an dieser Stelle.

08.07.2020

Seit dem 8. Juli dürfen Trainingsangebote wieder mit Kontakt durchgeführt werden. Dadurch ergeben sich für die bereits wieder stattfindenden Angebote weitere Lockerungen, andere Sportangebote können somit auch angeboten werden. Nach wie vor gibt es aber strenge Regeln, die eingehalten werden müssen. So muss zum Beispiel für jedes Sportangebot vorab ein Konzept erstellt und genehmigt werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, dass wir mit dem Sportangebot noch nicht wieder zum Normalbetrieb zurückkehren können.

18.06.2020

Ab dem 22. Juni ist unsere Geschäftsstelle wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Besuchern und tragen Sie im Gebäude einen Mund-Nase-Schutz, wenn Sie uns aufsuchen. Vielen Dank.

17.06.2020

Ab 22.6.2020 treten weitere Lockerungen in Kraft. Einige Abteilungen haben den Sportbetrieb - zumindest teilweise - wieder aufgenommen. Die meisten Angebote finden im Freien und nur bei guter Witterrung statt. Die städtischen Hallen sind nach wie vor nur teilweise nutzbar, aber inzwischen können die landkreiseigenen Hallen, wie die NKG-Halle und die Förderschule wieder belegt werden.

08.06.2020

Seit heute dürfen Sportangebote mit bis zu 20 Personen stattfinden. Dies gilt sowohl für den Outdoor- wie auch für den Indoor-Bereich. Die einzuhaltenden Regeln sind jedoch umfangreich und deshalb können nicht alle Angebote schon wieder stattfinden. Außerdem stehen die städtischen Hallen kaum zur Verfügung, da im Schulbetrieb die Hallen zum Schreiben von Schulaufgaben und Prüfungen benötigt werden. Wir bemühen uns aber, den Sportbetrieb wieder nach und nach in Gang zu bringen.

25.05.2020

Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Vereinzelt gibt es inzwischen wieder Sportangebote. Die Information erfolgt über die Abteilungsleiter, Übungsleiter und Trainer. Da sehr strenge Regeln eingehalten werden müssen, gibt es bisher allerdings leider nur wenige Angebote.

18.05.2020

Monatsbeiträge
Die Juni-Beiträge für die Abteilungen Kampfsport, Tanzen und Turnen, sowie die Kindersportschulen Weißenhorn und Bellenberg werden nicht eingezogen.

14.05.2020

Kursangebote
Als die Nutzung der Sportstätten Mitte März verboten wurde, waren gerade alle Kursangebote im laufenden Betrieb. Aktuell ist noch nicht abzusehen, wann die Kurse wieder durchgeführt werden können. Sobald das möglich ist, werden wir die Kurse weiterführen. Dies gilt auch, falls eine Wiederaufnahme erst im Herbst möglich ist.

11.05.2020

Ab heute dürfen organisierte Sportangebote im Freien wieder stattfinden. Viele stehen schon in den Startlöchern und sehnen die Lockerungen herbei. Die Radsportler werden ihre Fahrradausfahrten wieder anbieten, die Volleyballer beginnen mit dem Training auf dem Beachvolleyballfeld, die Leichtathletik-Abteilung bietet ein Lauf- und Übungsprogramm für Kinder im Wald an, die Reha-Sport-Gruppe beginnt mit Fahrrad-Ausfahrten und die Handballabteilung trainiert in Kleingruppen ebenfalls im Freien.

In allen Abteilungen werden Überlegungen angestellt und Konzepte erarbeitet. Dabei gilt es in enger Abstimmung mit der Vorstandschaft, alle Vorschriften und Regelungen zu berücksichtigen. Mit den Angeboten in den Sporthallen werden wir aber noch Geduld brauchen.

Aktuell darf nur in sehr kleinen Gruppen trainiert werden. Die jeweiligen Trainer informieren ihre Teilnehmer über weitere Schritte oder veröffentlichen die Angebote auf der jeweiligen Abteilungsseite unserer Homepage.

Wir bitten bei allen Aktivitäten um große Disziplin bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Regelungen, gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung.

Bitte haben Sie außerdem Verständnis, dass wir aktuell mit der Aufnahme von Neumitgliedern noch warten müssen.

07.05.2020

Anfang dieser Woche wurden die Beschränkungen weiter gelockert. Ab 11.05. betrifft das unter anderem auch Sportangebote im Freien. Es wird also bald wieder erste Angebote beim TSV geben. Bei der Durchführung gelten trotzdem noch strenge Regeln. Wir orientieren uns hier an den Leitplanken des DOSB. Darauf abgestimmt haben die Sportfachverbände spezifizierte Regelungen getroffen, die beachtet werden müssen. Die Abteilungsleiter müssen in Abstimmung mit ihren Übungsleitern festlegen, wie dies konkret umsetzbar ist. Wer selbst nachlesen möchte findet hier Informationen (hier finden Sie auch die Leitplanken des DOSB). Wir informieren wieder an dieser Stelle (oder unter der jeweiligen Abteilung) und im Weißenhorner Stadtanzeiger.

30.04.2020

Auch ab 4. Mai können noch keine Sportangebote stattfinden.

Der Deutsche Olympische Sportverband (DOSB) hat zusammen mit den Landessportbünden Leitplanken für eine mögliche Rückkehr zum Sport zusammengestellt.
Der DOSB ist mit der Politik in Verhandlung. Demnach könnten Outdoor-Sportangebote unter bestimmten Voraussetzung schon bald wieder möglich sein. Eventuell gibt es schon Entscheidungen bei der nächsten Sportministerkonferenz am Montag, den 4. Mai.

23.04.2020

Die Mai-Beiträge für die Abteilungen Kampfsport, Tanzen und Turnen, sowie die Kindersportschulen Weißenhorn und Bellenberg werden nicht eingezogen. Wir versuchen damit eine kleine Entlastung zu bieten.

22.04.2020

Aktuell gelten bis vorerst 3. Mai 2020 weiterhin Kontaktbeschränkungen. Damit bleiben auch gemeinsam durchgeführte Sportangebote durch Vereine weiterhin verboten.

21.04.2020

Die Vorstandschaft prüft aktuell in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, ob gegebenenfalls teilweise auf Abteilungsbeiträge verzichtet werden kann.

02.04.2020

Wir möchten uns bei allen Mitgliedern für das Verständnis und für's Durchhalten bedanken. Halten Sie sich fit und bleiben Sie gesund. Wir hoffen, dass wir uns bald wieder zum gemeinsamen Sporttreiben treffen dürfen.

23.03.2020

Aufgrund der nun herrschenden Ausgangsbeschränkungen werden die Mitarbeiterinnen nur noch sehr eingeschränkt in der Geschäftsstelle sein. Damit können wir auch die telefonische Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten nicht mehr sicherstellen. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter und Mails an die Adresse info@tsv-weissenhorn.de werden regelmäßig abgerufen und bearbeitet.

16.03.2020

Die Geschäftsstelle des TSV bleibt vorerst zu den Öffnungszeiten besetzt, allerdings wird im gesamten Gebäude der Herzog-Georg-Straße 6 der Publikumsverkehr eingeschränkt. Die Türe bleibt deshalb verschlossen. Wir sind gerne telefonisch erreichbar und nehmen Post entgegen. Nach Vereinbarung können auch die Transponder für die städtischen Hallen abgeholt werden. Die Mitarbeiter verteilen ihre Arbeitszeiten so, dass immer nur einer oder maximal zwei anwesend sind.

15.03.2020

Die Kursangebote werden weitergeführt, sobald der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

13.03.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird ab dem 16. März 2020 bis einschließlich der Osterferien kein Sportangebot des TSV sowie der Kindersportschulen Weißenhorn und Bellenberg stattfinden.
Von Seiten der Stadt wurden wir heute Vormittag zusätzlich informiert, dass die städtischen Hallen nicht genutzt werden dürfen. Weitere Informationen geben wir an dieser Stelle bekannt.
Die Vorstandschaft

Zurück